Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist Ihr Kapital. Nur wenn Sie körperlich fit sind, können Sie Ihrem Beruf als Pferdeheilbehandler nachgehen.
Mir passiert schon nichts?
Das wünschen wir Ihnen. Aber was, wenn doch? Es ist schneller passiert, als Sie vielleicht denken:
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Die klassische - und sicher auch umfassendste Absicherung dieses Risikos ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist jedoch wegen des hohen Risikos Ihres Berufes relativ kostenintensiv.
Daher haben wir nach einer günstigeren, aber dennoch sinnvollen Alternative gesucht und diese auch gefunden:
Die Absicherung konzentriert sich auf das Wesentliche und sichert Ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ab. Bei Verlust einer dieser Fähigkeiten zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie trotzdem weiterhin Ihren Beruf ausüben können oder nicht.
Eintrittsalter |
Monatsbeitrag |
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20 |
35,60 Euro |
Die Beiträge gelten für eine Absicherung von 1.000 Euro monatlicher Rente (bis zum 65. Lebensjahr) bei Verlust einer der 10 Fähigkeiten. Stand 2014. |
25 |
37,67 Euro | |
30 |
40,54 Euro |
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35 |
44,55 Euro | |
40 |
49,73 Euro | |
45 |
56,07 Euro |
Je jünger Sie starten, desto günstiger ist diese Absicherung! Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot! Rufen Sie uns einfach an - 09201 7737!
Die Leistung in Form einer monatlichen Rente erfolgt bereits wenn eine Fähigkeit verloren ist (egal ob durch Krankheit, Unfall, Verschleiß, usw.)
Autofahren
Das Führen eines Pkws ist nicht mehr möglich. Hierzu muss die Fahrerlaubnis nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden sein.
Gebrauch eines Armes
Der linke oder rechte Arm kann nicht mehr für 10 Sekunden seitwärts und nach vorne auf Schulterhöhe abgespreizt gehalten sowie in dieser Haltung nach rechts und links gedreht werden.
Gebrauch einer Hand
Mit der linken oder der rechten Hand kann ein Wasserhahn nicht mehr auf- und wieder zugedreht werden.
Knien und Bücken
Hinknien oder bücken, um mit den Fingern den Boden zu berühren und sich danach wieder aufzurichten, ist nicht mehr möglich.
Gehen und Treppensteigen
400 Meter können nicht mehr selbstständig gehend zurückgelegt oder eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- und hinabgestiegen werden – auch nicht mit einer Pause von mind. 1 Minute.
Stehen
Die versicherte Person kann nicht mehr 10 Minuten stehen ohne sich abzustützen, auch nicht mit einer Veränderung der Körperhaltung.
Sitzen
Es ist nicht mehr möglich 20 Minuten zu sitzen, auch nicht mit Veränderung der Sitzposition oder dem Abstützen auf Armlehnen.
Gleichgewicht
Das Besteigen von Leitern, Treppen, Gerüsten oder Dächern ist nicht mehr ohne eine stark erhöhte Unfallgefahr möglich.
Geistige Leistungsfähigkeit
Alltägliche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeübt werden, da die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) nicht mehr ausreichend vorhanden ist.
Eigenverantwortliches Handeln
Ein Gericht hat anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden, dass eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.
Sehen
Das Restsehvermögen auf jedem Auge liegt bei maximal 5 %. Oder das Gesichtsfeld ist so eingeschränkt, dass es bei jedem Auge höchstens 15 Grad vom Zentrum umfasst.
Hören
Das Resthörvermögen auf beiden Ohren beträgt maximal 20 %.
Sprechen
Eine Verständigung über die Sprache ist nicht mehr möglich, weil keine verständlichen Worte mehr geformt werden können.
Optional: Pflegebedürftigkeit/Demenz
Bei mindestens drei eindeutig definierten Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) ist die Hilfe einer anderen Person notwendig oder es liegt ein Autonomieverlust infolge von Demenz vor.
Stand 07/2014 VR6